Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrechtsreform der »Ampel-Koalition«.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 23. und 24. April 2024 über die Wahlrechtsreform der »Ampel-Koalition«. Geklagt hatten CDU, CSU und Linkspartei sowie rd. 4000 Bürger/innen.

Im Wesentlichen geht es um zwei Streitpunkte:

Um den Bundestag zu verkleinern entschied die Regierung aus SPD, Grüne und FDP, die Überhangs- und Ausgleichsmandate abzuschaffen. Hierzu wurde die Regelung in das Wahlgesetz geschrieben, daß Direktmandate nur dann zugeteilt werden, wenn sie durch die Zahl der Mandate gedeckt ist, die einer Partei nach Zweitstimmen zustehen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, werden den Kandidaten, die die niedrigsten Wahlergebnisse haben, die Direktmandate nicht zugeteilt.

Überdies wurde durch die Regierungsfraktionen im Vorfeld der 2. und 3. Lesung überraschend die Grundmandatsklausel abgeschafft. Diese besagt, daß eine Partei auch dann entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzieht, wenn sie drei Direktmandate gewinnt. Die Streichung dieser Regelung verkleinert oder vergrößert den Bundestag nicht. Gewinnt eine Partei drei oder mehr Direktmandate, ohne mehr als fünf Prozent der Stimmen zu gewinnen, werden auch diese nicht zugeteilt. Auch hiergegen geht die CSU vor, obgleich in Bayern eine ebensolche Regelung besteht.

Nach der hier vertretenen Auffassung, die auch im Buch »Wahlen?« vertieft wird, könnte das Bundesverfassungsgericht beide Einwände abweisen. Die Regelung, daß die Direktmandate nur dann zugeteilt werden, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind, ist nicht widersinnig und den Wähler/innen im Vorfeld der Wahl bekannt. Zwar konnten die Wähler/innen bislang stets darauf vertrauen, daß der Direktkandidat im  Wahlkreis, der die meisten Stimmen bekommt, das Mandat gewinnt, gleichwohl aber ist durch die Festlegung der Bedigung im Vorfeld der Wahl die Nichtbesetzung einzelner Direktmandate keine unvorhergesehene Überraschung für die Wähler/innen und die Kandidat/innen.

Im Urteil zur Grundmandatsklausel entschied das Bundesverfassungsgericht bereits, daß der Wahlgesetzgeber, dem stets ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, eine Regelung wie die der Grundmandatsklausel treffen kann. Dies deutet bereits darauf hin, daß auf eine solche Regelung von Verfassungs wegen kein Anspruch besteht. Einzig Regelungen, die die Sperrklausel auf über fünf Prozent anheben, seien mit der Verfassung nicht vereinbar. Die Streichung der Grundmandatsklausel hebt diese Sperrklausel nicht an, sondern bekräftigt sie allenfalls.

Ins Gespräch gebracht wurde eine Absenkung der Sperrklausel, weil ansonsten zu viele abgegebene Wählerstimmen nicht an der Besetzung der Mandate im Bundestag beteiligt würden. Auch hier stellt sich die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht diesen Umstand in der beschriebenen Dramatik sehen wird. Zwar hatte im Jahr 2013, als FDP und AfD knapp an der Sperrklausel scheiterten, ein Anteil von 15.8 Prozent der Stimmen keinen Einfluß auf die Zusammensetzung des Bundestages. Dies stellte jedoch einen einmaligen Ausreißer dar. Noch bei der Bundestagswahl 2009 lag der Anteil dieser Stimmen bei 6.0 Prozent. Im Jahr 2017, also nachdem dieser Anteil auf 15.8 Prozent angestiegen war, fiel die Zahl der Stimmen ohne Einfluß auf die Sitzverteilung auf 5.1 Prozent und lag bei der Bundestagswahl 2021 bei 8.6 Prozent. Wäre im Jahr 2021 die Linkspartei allerdings nicht über die Grundmandatsklausel in den Bundestag eingezogen, läge dieser Wert bei 13.5 Prozent.

Auf der anderen Seite muß in Betracht gezogen werden, daß die Grundmandatsklausel seit der Wahl 1990 nur zwei Mal zum Zuge kam, nämlich als die PDS im Jahr 1994 über die Grundmandatsklausel in den Bundestag einzog und die Linkspartei bei der Wahl 2021.

Somit bleibt hier im Ergebnis wohl zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalitoin im großen und ganzen nicht beanstanden wird.

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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlrecht der großen Koalition

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 29. November 2023 über die Normenkontrollklage gegen die Wahlrechtsreform der großen Koalition von 2020 (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht).

Diese Wahlrechtsreform wurde zwar inzwischen durch die Wahlrechtsreform der »Ampel-Koalition« abgelöst, aber dennoch kann es Bedeutung für die Zukunft haben. Denn auch die jüngste Wahlrechtsreform wird entsprechend der Ankündigungen von CDU/CSU und Linkspartei vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die jüngste Reform des Wahlrechts dann für verfassungswidrig halten und dieses Urteil so knapp vor der nächsten Bundestagswahl ergehen, daß eine erneute Reform nicht mehr durchzuführen ist, stellt sich die Frage, nach welchem Wahlrecht gewählt werden würde.

Wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt die Wahlrechtsreform der großen Koalition verwerfen würde, wäre im Falle der Verfassungswidrigkeit der Reform der »Ampel-Koalition« eine Rückkehr zu diesem Wahlrecht ausgeschlossen. In dem Fall würde entweder das Verfassungsgericht die Reform modifizieren oder es gäbe eine Rückkehr zu dem Wahlrecht, nach dem im Jahr 2017 gewählt würde.

Darüber hinaus gibt die Normenkontrollklage dem Bundesverfassungsgericht die Chance und Möglichkeit, die Rechtsprechung zu ausgleichslosen Überhangmandaten zu korrigieren. Im letzten Urteil in dieser Frage entschied das Bundesverfassungsgericht, daß ausgleichslose Überhangmandate zu lässig seien, soweit deren Zahl die Hälfte der Mindestzahl von Abgeordneten zur Bildung einer Fraktion nicht überschreite, was mithin 15 ausgleichslose Überhangmandate bedeutete. Seit diesem Urteil bemühen sich die Unionsparteien, die von einer solchen Regelung besonders profitieren würden, darum, eine Wahlrechtsreform durchzusetzen, die diese Art der Verzerrung des Wahlergebnisses zu ihren Gunsten ermöglichte.

Schon die drei ausgleichslosen Überhangmandate in der Reform, um die es jetzt vor dem Verfassungsgericht gehen wird, zeigten, daß sie eine Verzerrung des eigentlichen Zweitstimmenergebnisses ermöglichten. Denn während der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl 2021 zeigte sich im Rahmen eines Teilergebnisses, daß die Union zwar weniger Stimmen aber mehr Mandate als die eigentlich nach Stimmen stärkere SPD bekommen könnte. Insofern wäre zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtsprechung dahingehend korrigiert, ausgleichslose Überhangmandate vollständig als mit den Wahlrechtsgrundsätzen der Verfassung unvereinbar einzustufen.

Wahlen?

Wahlrechtsreformen von 2011 bis 2023

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7. erweiterte und überarbeitete Auflage von »Wahlen?« veröffentlicht

Wahlen?

Wahlrechtsreformen von 2011 bis 2023

Die 7. erweiterte und überarbeitete Auflage des Buches »Wahlen?« ist in diesen Tagen als Taschenbuch erschienen und wird in den nächsten Wochen auch als E-Book erhältlich sein.

Die neue Auflage ist um die Entwicklung der Wahlrechtsreform von 2023 aktualisiert worden und umfaßt jetzt das vollständige neue Wahlrecht.

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht 2008 wegen des sogenannten inversen Erfolgswertes als verfassungswidrig verworfen. Nach zwei Reformen des Wahlrechts und eingehender politischer Debatten setzte die »Ampel-Koalition« im Jahr 2023 eine umstrittene Reform durch, die auch die verbleibenden Probleme im Wahlrecht lösen sollte.

Mit der Beseitigung des negativen Erfolgswertes erschien der Hauptauftrag des Bundesverfassungsgerichts zwar erfüllt, gleichzeitig aber zeigte sich, daß das zweite von den Verfassungsrichtern bezeichnete Problem, nämlich die Überhangmandate, weiteren Reformbedarf erzeugten.

Dieses Buch stellt die Wahlrechts-Reformen seit 2011 umfassend dar und zeigt darüber hinaus weitere Reformvorschläge auf. Zudem werden aktuelle Themen behandelt wie die Wiederholung der Wahlen von 2021 in Berlin und die Debatte und die Urteile um das Paritätswahlrecht.

Die 7. Auflage wurde um die komplette Wahlrechtsreform der »Ampel-Koalition« und auch hinsichtlich weiterer Aspekte der Entwicklung des Wahlrechts erweitert. Änderungen und deren Wirkungen auf das Bundestagswahlrecht werden gezeigt und diskutiert und in umfangreichen Berechnungsbeispielen anschaulich gemacht.

Des weiteren wurde die neue Auflage um die aktuellen Entwicklungen bei der Wiederholungswahl in Berlin sowie den neueren Verfassungsgerichtsurteilen zur Einführung eines Paritätswahlrechts erweitert. Dargestellt und diskutiert werden auch die Berichte der Wahlrechtskommission, die von der »Ampel-Koalition« beauftragt wurde, Vorschläge zur Reform des Wahlrechts zu machen.

Dieses Buch stellt den Prozeß der Reformen beim Bundestags- und Europawahlrecht dar, zeigt neben den Vorschlägen der Parteien auch weitere Alternativen auf und betrachtet die Ergebnisse dieser Reformen. Es leistet damit einen Beitrag zur Wahlrechtsdebatte und will durch seine verständliche Darstellung zugleich Interesse an diesem Thema wecken.

Wahlen? Die Wahlrechtsreformen von 2011 bis 2023, erschienen bei BoD als Taschenbuch und als E-Book. Die Taschenbuch-Ausgabe hat 340 Seiten und ist für € 14.99 erhältlich. Das E-Buch wird bei Erscheinen einen Monat lang für einen Einführungspreis von € 3.99, dann € 5.99 erhältlich sein.

Taschenbuch bei BoD * E-Buch bei BoD

Taschenbuch bei jpc * (jpc bietet leider keine E-Bücher an)

Taschenbuch bei Eulenspiegel * E-Buch bei Eulenspiegel

Taschenbuch bei buecher.de * E-Buch bei buecher.de

Taschenbuch bei ebook.de * E-Buch bei ebook.de

In manchen Buchshops kann auch noch die Vorauflage mit 280 Seiten angeboten werden. Hier bitte auf die Auflage achten.

Amazon: Bei Amazon wird gegenwärtig die 6. Auflage als 7. Auflage angeboten. Sie hat nur 280 Seiten und ist inhaltlich durch die 7. Auflage überholt. Von einer Bestellung bei Amazon ist somit abzuraten, weil dort noch Exemplare der 6. Auflage auf Lager liegen, die dann möglicherweise verschickt werden.

Thalia: Nachdem Thalia nicht in der Lage war, die Vorauflage von »INSM & Co.« aus dem Programm zu nehmen sondern auch Monate nach der Veröffentlichung der neuen Auflage die Vorauflage weiterhin im Shop anbot (die zugleich aber nicht bestellbar war), kam es zu einem Mailwechel bezüglich dieses Umstandes. Der Hinweis, daß alle anderen Buchshops in der Lage waren, die korrekte Auflage anzuzeigen, führte bei Thalia zu der Entscheidung, alle gedruckten Bücher des Autors aus dem Programm zu nehmen und nur noch die E-Bücher anzubieten. Dies bezieht sich auch auf neue Auflagen der Bücher dieses Autors. Somit kann auch hier kein Link und keine Empfehlung zum Kauf bei diesem Anbieter gegeben werden.

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7. Auflage von »Wahlen?«

Die 7. Auflage des Buches »Wahlen? Die Wahlrechtsreformen 2011 bis 2023« wird Ende September oder Anfang Oktober 2023 erscheinen. Es berücksichtigt die Entwicklungen seit der 6. Auflage vom Januar dieses Jahres, insbesondere die Entscheidung der »Ampel-Koalition«, neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten auch die Grundmandatsklausel zu streichen. Hierzu wird die Neuauflage neben der Darlegung der Wirkung und Bedeutung dieser Entscheidung auch verschiedene Beispiele anhand des Wahlergebnisses von 2021 geben sowie eine Liste der Abgeordneten, die dem aktuellen 20. Bundestag angehören würden, wäre das Wahlrecht der »Ampel-Koalition« bereits 2021 in Kraft gewesen.

Des weiteren wurden unter anderem die Kapitel zum Paritätswahlrecht und zur Nachwahl in Berlin auf den neuesten Stand gebracht und weitere Teile des Buches aktualisiert und überarbeitet.

Wer also Interesse an diesem Thema hat, für den lohnt es sich, auf die Veröffentlichung der 7. Auflage des Buches in wenigen Wochen zu warten.

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Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Heute finden in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen statt. Umfragen sagen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und SPD voraus. Eine weitere spannende Frage an diesem Wahlsonntag ist, ob die AfD nach Schleswig-Holstein auch in Nordrhein-Westfalen an der Sperrklausel scheitert.

Amtsinhaber Hendrik Wüst folgte vor etwas über einem halben Jahr dem damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet im Amt des Ministerpräsidenten nach. Er regiert in Nordrhein-Westfalen in einer Koalition mit der FDP, die über gerade einmal eine Stimme Mehrheit verfügt. Die Bildung einer künftigen Regierung könnte von den Grünen abhängen, die je nach Wahlausgang die Wahl zwischen einer Koalition mit der CDU oder der SPD haben könnte.

Land Nordrhein-Westfalen (6 Stimmen im Bundesrat)

 

CDU

SPD

GRÜ

FDP

Linke.

PIR

AfD

2022

35.7

26.7

18.2

5.9

2.1

0.3

5.4

2017

33.0

31.2

6.4

12.6

4.9

1.0

7.4

Ausgezählte Wahlkreise: 128 von 128

Weitere Ergebnisse zu der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen gibt es auf

https://www.wahlergebnisse.info/

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Keine Änderung des Bundeswahlgesetzes vor der Bundestagswahl 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilantrag von Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP abgelehnt, mit dem die jüngste Wahlrechtsreform revidiert werden sollte. Folge wäre gewesen, daß zur Bundestagswahl 2021 noch einmal das Wahlrecht der vorangegangenen Bundestagswahl angewendet worden wäre.

Die Bundesverfassungsrichter verwiesen auf die Verhandlung in der Hauptsache, die nach der Bundestagswahl stattfinden würde. In der Abwägung der Folgen einer entsprechenden Anordnung erklärte das Bundesverfassungsgericht, daß die Stattgabe des Eilantrages schwerwiegendere Folgen haben würde, als wenn dieser abgelehnt und auf die Hauptverhandlung verwiesen würde. Wäre dem Eilantrag stattgegeben und die Anwendung des Gesetzes verhindert worden, bedeutete dies einen schweren Eingriff in den Willen des Gesetzgebers, der laut Verfassung das Wahlrecht auszugestalten hat. Dies träfe insbesondere zu, wenn die Reform in der Hauptverhandlung als zulässig erklärt würde. In dem Falle wäre ein verfassungsmäßiges Gesetz nicht angewendet worden.

Wird hingegen entsprechend der jüngsten Wahlrechtsreform gewählt und diese in der Verhandlung zur Hauptsache verworfen, wären, je nach schwere des Verfassungsverstoßes, Neuwahlen möglich. Somit ließ das Verfassungsgericht die Anwendung des Gesetzes für die Wahl zum 20. Bundestag zu. Gleichzeitig betonte das Gericht, daß eine Aufhebung des Gesetzes nicht ausgeschlossen sei.

Die Folgen lassen sich an früheren Entscheidungen ablesen. Das Bundeswahlgesetz wurde wegen des Auftreten des inversen Erfolgswertes (negatives Stimmgewicht) 2008 durch das Bundesverfassungsgericht verworfen und eine Frist für eine Reform des Wahlrechts angesetzt. Auf eine Wiederholung der Wahl wurde verzichtet. Eine solche Lösung wäre auch für das gegenwärtige Gesetz denkbar, wenn es im Hauptsacheverfahren verworfen würde. Anderenfalls bestünde die Möglichkeit, daß das Verfassungsgericht die Wahl für nichtig erklärt und die Bundestagswahl wiederholt werden müßte.

Links zum Thema:

Presseerklärung des Verfassungsgerichts

Urteil des Verfassungsgerichts (2 BvF 2/21)

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Verfügbarkeit der 5. Auflage von »Wahlen?«

Die fünfte Auflage von »Wahlen? Welche Reformen braucht das Wahlrecht?« ist jetzt überall als Taschenbuch, E-Buch und gebundene Ausgabe verfügbar – mit wenigen Ausnahmen:

Welche Reformen braucht das Wahlrecht?

Amazon: Bei Amazon ist nur das E-Book der 5. Auflage erhältlich, dies allerdings mit einer falschen Seitenzahlangabe (313 statt 252 Seiten). Von der gebundenen Ausgabe wird derzeit die 4. Auflage angeboten, die fälschlicherweise als 5. Auflage bezeichnet wird. Beim Taschenbuch wird die 4. Auflage von 2017 angeboten – hier wird gegenwärtig sogar behauptet, es lägen 4 Expemplare davon auf Lager, was im Verlauf des Monats März auf 1 Exemplar »korrigiert« wurde. Die Aktualität der 4. Auflage ist durch die 5. Auflage überholt. Es ist empfehlenswert, das Buch über einen anderen Shop zu beschaffen, zumal die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß entsprechende Hinweise und Aufforderungen, vergriffene Bücher aus dem Katalog zu nehmen oder aktuelle Bücher entsprechend zu listen, vergeblich waren.

Gebundene Ausgabe: Die gebundene Ausgabe des Buches ist inzwischen aufgegeben worden und somit auch nicht mehr erhältlich. Hier liegt möglicherweise noch ein Exemplar bei Amazon, jedoch könnte es sich dabei auch um die Vorauflage (4. Auflage) handeln.

Alle Ausgaben von »Wahlen?« sind unter anderem verfügbar bei:

Taschenbuch bei BoDE-Buch bei BoD

Taschenbuch bei thalia.deE-Book bei thalia.de

Taschenbuch bei ebook.de – E-Buch bei ebook.de

Taschenbuch bei buecher.deE-Buch bei buecher.de

Taschenbuch bei Eulenspiegel – E-Buch bei Eulenspiegel

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Ausblick auf das Wahljahr 2021

Während es 2020 eher weniger Wahlen gab, wird 2021 wieder ein richtiges Wahljahr: Es finden fünf Landtagswahlen, eine Abgeordnetenhauswahl, zwei Kommunalwahlen und die Bundestagswahl statt!

Neben der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (26.09.2021) werden in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz (beide 14.03.2021), Thüringen (25.04.2021), Sachsen-Anhalt (06.06.2021) und Mecklenburg-Vorpommern (26.09.2021) die Landtage neu bestimmt. In Thüringen kommt es dabei zu einer vorgezogenen Neuwahl, weil die Landtagswahl im Herbst 2019 kein Ergebnis brachte, das eine dauerhafte Regierungsbildung ermöglichte. Alle weiteren Wahlen finden regulär statt.

Kommunalwahlen bestimmen in Hessen (14.03.2021) und Niedersachsen (12.09.2021) die neuen Kommunalparlamente.

Zusammen mit den Landtags- beziehungsweise Abgeordnetenhauswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin schließt die Bundestagswahl am 26.09.2021 das Wahljahr 2021 ab. Praktisch alle Urnengänge auf Länderebene zuvor dürften als Stimmungstests für die Bundestagswahl gewertet werden. Spannend dürften die Bundestagswahlen auch deshalb werden, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, nicht erneut für eine Kanzlerschaft zur Verfügung zu stehen. Dabei sollte indes nicht vergessen werden, daß die Bundestagswahl eine Wahl des Parlamentes ist, nicht etwa der Regierung. Gleichwohl wäre es naiv zu glauben, daß Personalien keine Rolle spielten.

Spannend kann die Bundestagswahl auch einem weiteren Grund werden, denn gegen die jüngste Wahlrechtsreform wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die noch vor der Bundestagswahl entschieden werden dürfte. Somit besteht die Möglichkeit, daß entgegen des Beschlusses der großen Koalition die Wahl 2021 noch einmal nach dem Wahlrecht der Bundestagswahl 2017 entschieden werden könnte. Durch die Verfassungsklage angegriffen wird insbesondere die Möglichkeit, drei ausgleichslose Überhangmandate entstehen zu lassen, die in der Tat quer zum Grundgedanken des bundesdeutschen Verhältniswahlrechts stehen und absehbar einen Mandatsbonus für die CDU/CSU darstellen können. Zugleich ist durch diese Maßnahme eine Verkleinerung des Bundestages nicht zu erwarten, so daß es hierfür auch an einer Rechtfertigung fehlen dürfte.

Insgesamt steht uns somit politisch ein spannendes Jahr bevor. politikfelder.de wünscht allen Leser/innen einen guten Rutsch ins und viel Glück im neuen Jahr!

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Stichwahl bei den kreisangehörigen Gemeinden bei der Kommunalwahl 2020 in NRW

Die schwarz-gelbe Regierung wollte erneut bei den Kommunalwahlen die Stichwahl bei den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten abschaffen. Ein Blick auf die Statistik bei den kreisangehörigen Gemeinden zeigt, ein welch großer Fehler dies gewesen wäre:

Stichwahl 102 27.3%
Absolute Mehrheit 118 31.6%
1 oder 2 Bewerber 138 37.0%
keine Wahl 15 4.0%
Total 373 100.0%

In 102 Gemeinden wird es am 27. September 2020 zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat/innen kommen. In 138 Gemeinden traten nur ein oder zwei Bewerber an, was eine Stichwahl aus der Natur der Sache heraus ausschloß und in 118 Gemeinden kam der gewählte Kandidat/die gewählte Kandidatin bereits bei der Hauptwahl und mindestens zwei weiteren Mitkandidat/innen auf über 50%. In 15 Gemeinden fand keine Bürgermeisterwahl statt.

Darüber hinaus wird es in 26 Kreisen oder Kreisfreien Städten zu Stichwahlen kommen. In 25 Kreisen oder Kreisfreien Städten wurde der Kandidat direkt gewählt, während in drei Kreisen oder Kreisfreien Städten keine Wahl des/der Oberbürgermeister/in oder Landrät/in stattfand.

Mit anderen Worten: Wäre die Abschaffung der Stichwahl durch die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nicht durch das Landesverfassungsgericht gekippt worden, wären in 102 Gemeinden und 26 Kreisen oder Kreisfreien Städten Amtsinhaber/innen gewählt worden, die nur schwach legitimiert wären. Somit hat das Ergebnis der Wahl noch einmal unterstrichen, warum eine Stichwahl sinnvoll ist.

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Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen finden am heutigen Sonntag, 13. September 2020 Kommunalwahlen statt. Durch die Corona-Pandemie finden diese Wahlen unter besonderen Bedingungen statt. Es wird mit einer erheblichen Zahl von Briefwähler/innen gerechnet. Wie sich das auf die Wahlbeteiligung auswirken wird, wird der Wahlabend zeigen. Für die Wahllokale gelten strenge Hygieneauflagen.

Entgegen einer Äußerung des Ministerpräsidenten Laschet herrscht auch in Wahllokalen Maksenpflicht, die im Zweifel durch Ordnungskräfte durchgesetzt werden kann (Quelle).

Mit der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen endet das Wahljahr 2020. Die nächsten Wahlen finden am 14. März 2021 statt. Hier werden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Landtage sowie in Hessen die Kommunalvertretungen gewählt.

Darüber hinaus finden 2021 die Bundestagswahlen im Herbst statt. Landtage werden 2021 in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Abgeordnetenhaus in Berlin gewählt. Kommunalwahlen finden außer in Hessen in Niedersachsen statt.

Alle Ergebnisse, wie auch die Ergebnisse der heutigen Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen, werden auf den Seiten von wahlergebnisse.info/ nachlesbar sein.

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